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Rechtskundeseminar für Hundehalter mit Rechtsanwalt Jürgen Lurk
18. März 2017 |15:00 - 18:00
| 40,EuroDer Hund im Recht! Eine wichtige Veranstaltung für jeden Hundehalter!
- Wann haftet ein Hundehalter für Schäden die sein Hund verursacht? Gibt es eine Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit?
- Hafte ich wenn eine Person ungefragt meinem Hund über den Kopf streichelt und dabei gebissen wird?
- Haften auch Personen die den Hund nur ab und zu Gassi führen?
- Gilt häufiges lautes Bellen als Lärmbelästigung?
- Leinenpflicht in Baden-Württemberg? im Wald? Während Brut- und Setzzeiten?
- Haftung bei Wildschäden (Reh, Fuchs, Hase totgebissen)?
- Darf ein Jäger einen streunenden Hund erschießen wenn der Halter nicht in Sichtweite ist bzw. der Hund nicht abrufbar ist?
- Darf ich Abwehrspray gegen andere Hunde einsetzen die unangeleint auf meinen Hund zurennen und ich mich bedroht fühle?
- Wer haftet bei einer Beißerei unter Hunden? Unterschiede – wenn ein Hund angeleint ist – beide unangeleint?
- Hund im Sommer im heißen Auto eingesperrt – darf man die Scheiben einschlagen um den Hund zu retten oder macht man sich dadurch strafbar?
- Darf ein Taxifahrer die Mitnahme eines Hundes verweigern?
- Darf man einen zugelaufenen Hund behalten?
- „Kampfhunde“ – Rechtslage in Baden-Württemberg
Das und noch viel mehr wollen wir an diesem Nachmittag eruieren! Einen Nachmittag, den sich kein Hundeführer entgehen lassen sollte!
Die ist ein Theorieseminar. Hunde können nur nach Rücksprache mitgeführt werden.